Die Aushöhlung der Meinungsfreiheit in der NS-Diktatur
zuletzt aktualisiert: 11.05.2007
Die Nationalsozialisten sahen die Aufgabe der Presse darin, im Sinne ihrer weltanschaulichen Linie zu wirken. Die „Reichtagsbrandverordnung“, Ende Februar 1933 erlassen, setzte die verfassungsmäßigen Grundrechte außer Kraft. Beschränkungen der Presse- und Meinungsfreiheit konnten nun ohne nähere Begründung vorgenommen werden.
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